Um von der Pflegeversicherung Leistungen zu erhalten, ist es entscheidend, einen Pflegegrad zu haben. Dieser Grad richtet sich danach, wie stark eine Person in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt ist und variiert von 1 bis 5. Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher sind die Leistungen, die beansprucht werden können.
Antrag auf Pflegegrad bei der Pflegekasse stellen
Wenn Sie dauerhaft und erheblich auf Hilfe im Alltag angewiesen sind und Leistungen der Pflegeversicherung beanspruchen möchten, müssen Sie einen Pflegegrad beantragen. Dazu reichen Sie einen formlosen Antrag bei Ihrer Pflegeversicherung ein. Anschließend erhalten Sie ein detailliertes Formular, das Sie ausfüllen und unterschrieben zurücksenden müssen.
Nach dem Pflegeantrag beauftragt die Pflegeversicherung dann die Erstellung eines Pflegegutachtens, für das ein Gutachter Sie zu Hause besucht oder alternativ eine Begutachtung per Telefon oder Videotelefonie durchführt. Dieses Gutachten beruht auf einem festen Punktesystem und bildet die Grundlage für die Entscheidung über Ihren Pflegegrad, den letztendlich die Pflegeversicherung vergibt. Gegebenenfalls holt sie auch noch weitere Informationen ein
Sie erhalten den Pflegegrad-Bescheid schriftlich zusammen mit dem Gutachten. Falls Sie mit dem Ergebnis nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch einlegen. Bei einem anerkannten Pflegegrad besteht Ihr Anspruch auf Pflegeleistungen (Ambulante Pflege, Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung, Putzhilfe, Pflegehilfsmittel) rückwirkend ab dem Tag des Antrags.
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Wo kann ich einen Pflegegrad beantragen?
Um einen Pflegegrad zu beantragen, wenden Sie sich direkt an Ihre Pflegeversicherung. Wenn Sie gesetzlich versichert sind, ist Ihre Pflegeversicherung in der Regel Teil Ihrer Krankenversicherung. Daher können Sie einfach Ihre Krankenkasse kontaktieren, um Informationen zur zuständigen Pflegekasse zu erhalten.
Für Personen, die privat versichert sind, ist es wichtig zu wissen: Wenn Sie einen Pflegegrad beantragen möchten, müssen Sie sich direkt an Ihre private Pflege-Pflichtversicherung (PPV) wenden. Auch wenn Sie zusätzlich eine Pflegezusatzversicherung abgeschlossen haben, ist die Pflege-Pflichtversicherung für die Bearbeitung des Pflegegradantrags zuständig.
Die Auswahl des Gutachterdienstes richtet sich ebenfalls nach Ihrer Versicherungsform: Gesetzlich Versicherte werden von einem Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) besucht, während privat Versicherte einen Gutachter von Medicproof oder einem anderen privaten Dienst erhalten.
Wann stellen Sie einen Antrag auf Pflegegrad?
Es ist im Grunde eine kluge Entscheidung, den Antrag so schnell wie möglich zu stellen, da Ihr Anspruch rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung gilt. Je länger Sie warten, desto mehr Leistungen gehen Ihnen sowohl in finanzieller als auch in materieller Hinsicht verloren.
Es gibt zwei mögliche Situationen:
1. Erstantrag: Wenn Sie bisher keinen Pflegegrad hatten.
2. Höherstufung: Wenn der aktuelle Pflegegrad nicht mehr angemessen ist.
Erstantrag – Das erste mal einen Pflegegrad beantragen
Es ist empfehlenswert, einen Erstantrag auf einen Pflegegrad zu stellen, wenn Sie davon ausgehen, dass Sie wahrscheinlich länger als sechs Monate auf Unterstützung im Alltag angewiesen sein werden. Selbst wenn es sich nur um kleinere Hilfeleistungen im Haushalt, beim Einkaufen oder bei der Bewältigung des Alltags handelt, ist es sinnvoll, einen Pflegegrad zu beantragen.
Den Schritt aktiv um Hilfe zu bitten, bedeutet oft, ein Stück seiner Selbstständigkeit aufzugeben, was für viele Menschen nicht leicht ist. Leider warten viele Betroffene zu lange, bis es praktisch unumgänglich ist, bevor sie den Antrag auf Pflegeleistungen stellen.
Es ist wichtig zu verstehen, dass Pflegeleistungen keine Scham hervorrufen sollten. Sie sind Versicherungsleistungen, auf die Sie bei Bedarf Anspruch haben sollten. Es ist nicht erforderlich, bereits bettlägerig zu sein, um als pflegebedürftig zu gelten.
Höherstufung – Wenn der Pflegegrad nicht mehr passend ist
Wenn sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtert und Ihr aktueller Pflegegrad nicht mehr angemessen erscheint, ist es an der Zeit, einen Antrag auf Höherstufung des Pflegegrades zu stellen, denn es gibt 5 verschiedene Pflegegrade (früher Pflegestufen), in die pflegebedürftige Menschen eingeteilt werden können.
Der Prozess ähnelt dem des Erstantrags: Sie informieren Ihre Pflegeversicherung über die Veränderungen in Ihrem Zustand und beantragen eine Erhöhung des Pflegegrades. Wenn Ihre Schilderungen überzeugend sind, veranlasst die Versicherung eine erneute Begutachtung durch einen Gutachter und passt gegebenenfalls den Pflegegrad entsprechend an.
Checkliste: Pflegegrad richtig beantragen
Vor der Antragsstellung und der Feststellung der Pflegebedürftigkeit sollte festgelegt werden, wer die pflegebedürftige Person betreut. Für die häusliche Pflege kommen pflegende Angehörige und/oder ein ambulanter Pflegedienst infrage. Alternativ könnte auch die Anstellung einer polnischen Pflegekraft in Betracht gezogen werden. Soll die Pflege teil- oder vollstationär erfolgen, muss eine geeignete Pflegeeinrichtung gefunden werden.
Um die eingeschränkte Selbstständigkeit zu belegen, sollten Gutachten, Röntgenbilder usw. gesammelt und aufbewahrt werden. Der behandelnde Arzt sollte unbedingt über die Antragsstellung informiert werden, da er gegebenenfalls Dokumente zur Verfügung stellen kann, die die Pflegebedürftigkeit attestieren.
Im nächsten Schritt sollte ein formloser Antrag bei der Krankenkasse gestellt werden, der sowohl schriftlich als auch telefonisch eingereicht werden kann. Mit Einreichen des Antrags sollten Sie beginnen, ein Pflegetagebuch zu führen, da dieses als Argumentationsgrundlage während des Prüftermins genutzt werden kann.
Sobald der Antrag bei der Pflegekasse eingegangen ist, wird ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) mit der Pflegegradbegutachtung beauftragt. Bei einem persönlichen Besuch prüft der Gutachter mit Hilfe des Neuen Begutachtungsassessments (NBA) die noch bestehende Selbstständigkeit und die Pflegesituation. Der Termin für den Hausbesuch wird schriftlich und/oder telefonisch mit dem Antragssteller/Betreuer vereinbart.
Es ist wichtig sicherzustellen, dass der Antragssteller (die pflegebedürftige Person) diesen Termin nicht alleine wahrnimmt, da viele Betroffene während der Begutachtung ihre Situation beschönigen, was sich negativ auf die Bestimmung des Pflegegrades auswirken kann. Am besten ist es, wenn die mit der Pflege beauftragte Person ebenfalls anwesend ist. Die Dauer des Hausbesuchs kann variieren und dauerte bis Ende 2016 in der Regel bis zu einer Stunde.
Nach Abschluss der Begutachtung übermittelt der Gutachter das ermittelte Prüfergebnis an die Pflegekasse. Nach Prüfung des Ergebnisses teilt Ihnen die Pflegekasse das Ergebnis in Form des erhaltenen Pflegegrades mit. Der gesamte Prozess zur Antragsstellung kann bis zu maximal 5 Wochen dauern, wobei dieser Zeitraum mit Eingang des Antrags bei der Kasse beginnt und mit dem Ausstellungsdatum des Prüfungsergebnisses endet.
Eilantrag auf einen Pflegegrad
In einigen Situationen ist die übliche Frist von bis zu 25 Arbeitstagen nicht angemessen, besonders wenn eine Person sich noch im Krankenhaus befindet und es absehbar ist, dass sie nach der Entlassung zuhause auf Pflege angewiesen sein wird. In solchen Fällen besteht die Möglichkeit, einen Eilantrag auf einen Pflegegrad zu stellen.
Ein Eilantrag ermöglicht eine schnellere Einstufung durch ein verkürztes Gutachten. Dabei wird zunächst nur geprüft, ob eine Pflegebedürftigkeit vorhanden ist und ob mindestens Pflegegrad 2 erreicht wird. Ein ausführliches Gutachten wird dann so bald wie möglich nachgeholt. Eilanträge werden häufig gestellt, wenn sich der Antragsteller noch im Krankenhaus befindet. In solchen Fällen ist es ratsam, den Sozialdienst des Krankenhauses zu kontaktieren, da diese Mitarbeiter sich mit Eilanträgen für die Pflege und Schnelleinstufungen auskennen und Unterstützung und Pflegeberatung bieten können.
Es gibt drei zulässige Gründe für einen Eilantrag:
- Die Weiterversorgung nach dem Krankenhausaufenthalt oder einer Rehabilitation ist nicht gesichert.
- Die pflegende Person vereinbart mit ihrem Arbeitgeber eine Pflegezeit oder Familienpflegezeit.
- Die pflegebedürftige Person befindet sich in Palliativpflege.
Ungesicherte Weiterversorgung nach einem stationären Aufenthalt
Wenn jemand derzeit im Krankenhaus oder in einer stationären Rehabilitationsklinik ist und die Versorgung nach der Entlassung nur durch eine Begutachtung sichergestellt werden kann, ist es möglich, einen Eilantrag zu stellen.
In solchen Situationen muss die Begutachtung spätestens am fünften Tag nach der Antragstellung erfolgen. Dies ermöglicht einen schnellen vorläufigen Pflegegrad-Bescheid, der sicherstellt, dass die weitere Versorgung und deren Finanzierung gewährleistet werden können.
Pflegezeit oder Familienpflegezeit der pflegenden Person
Wenn die Person, die pflegt, mit ihrem Arbeitgeber eine Pflegezeit oder Familienpflegezeit vereinbart hat, besteht auch die Möglichkeit, einen Eilantrag zu stellen. Allerdings ist dies nur möglich, wenn bereits ein entsprechender Pflegegrad besteht. Daher sollte diese Frage oft noch vor der Entlassung aus dem Krankenhaus oder einer stationären Rehabilitationsklinik geklärt werden.
Es gibt zwei mögliche Fälle:
- Wenn die Person, die pflegebedürftig ist, sich momentan im Krankenhaus oder in einer stationären Rehabilitationsklinik befindet, muss die Begutachtung spätestens am fünften Arbeitstag nach Einreichung des Antrags erfolgen.
- Wenn die pflegebedürftige Person zu Hause ist und keine palliative Versorgung erhält, muss die Begutachtung spätestens am zehnten Arbeitstag nach Einreichung des Antrags erfolgen.
Palliativpflege
Auch wenn eine Person sich in der Palliativpflege befindet, kann ein dringender Antrag gestellt werden, egal ob die Pflege zu Hause oder in einem Hospiz erfolgt. In diesem Fall muss innerhalb von fünf Tagen nach Antragsstellung eine Bewertung durchgeführt werden.
Wie beantrage ich einen Pflegegrad?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Antrag auf einen Pflegegrad zu stellen. Sie können dies telefonisch tun, indem Sie Ihre Pflegeversicherung anrufen. Alternativ können Sie den Antrag schriftlich per Post oder E-Mail einreichen. Viele Pflegekassen bieten mittlerweile auch Online-Formulare für die Antragstellung an. Eine weitere Option ist es, den Antrag persönlich bei einem Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe einzureichen.
Unabhängig von der gewählten Methode bleibt der Inhalt des Antrags gleich. Sie informieren Ihre Pflegeversicherung darüber, dass Sie einen Pflegegrad beantragen oder Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragen möchten.
Wenn Sie bisher keinen Pflegegrad haben, ist ein Antrag auf Pflegeleistungen gleichzeitig ein Antrag auf einen Pflegegrad.
Hinweise zum Pflegegrad Formular
Im Folgenden finden Sie Tipps und Hinweise zum Ausfüllen des Pflegegrad-Formulars:
Art des Antrags
Sie müssen entscheiden, ob es sich um einen Erstantrag handelt (wenn die betroffene Person bisher keine Leistungen der Pflegeversicherung erhalten hat), um eine Höherstufung des bestehenden Pflegegrades (wenn die betroffene Person bereits einen anerkannten Pflegegrad hat, sich aber die Einschränkungen verschlechtert haben und Sie einen höheren Pflegegrad beantragen) oder um eine Anpassung der Pflegeleistungen (wenn sich die Art der Leistungen ändern soll, z.B. von pflegenden Angehörigen zu einem Pflegedienst).
Persönliche Angaben
Im Antrag müssen Sie Angaben zur pflegebedürftigen Person und gegebenenfalls zur bevollmächtigten Person machen. Dazu gehören unter anderem: Name, Adresse, Kontaktdaten, Geburtsdatum und Versichertennummer.
Leistungsarten
Je nach Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 können folgende Leistungsarten beantragt werden: Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Tagespflege, Nachtpflege, Kombinationsleistungen und vollstationäre Pflege.
Art der Pflege
Sie geben an, ob Sie ambulant (durch Angehörige oder einen Pflegedienst) oder stationär in einem Pflegeheim betreut werden möchten.
Angaben zu weiteren Leistungsträgern:
Geben Sie an, ob es Ursachen für die Pflegebedürftigkeit gibt, wie z.B. einen Unfall oder eine Krankheit (z.B. Schlaganfall), und ob Sie bereits Leistungen von anderen Trägern beziehen.
Abschließende Daten:
Zum Schluss geben Sie Ihre Kontodaten und die Daten zur Terminvereinbarung mit dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) für die Pflegebegutachtung an und stimmen den Datenschutzrichtlinien zu.
Kann ich den Pflegegrad telefonisch beantragen?
Ein telefonischer Antrag auf Pflegeleistungen ist eine direkte und unkomplizierte Methode, um den Prozess in Gang zu setzen und erste Fragen zu klären. Nach dem Telefonat erhalten Sie in der Regel ein Formular zur Antragstellung per Post oder werden auf ein Online-Formular hingewiesen. Es ist wichtig zu beachten, dass der Tag des Anrufs als offizieller Antragstag gilt.
Pflegegrad online beantragen
Viele Pflegeversicherungen bieten auf ihren Webseiten Online-Formulare zur direkten Antragstellung an oder stellen zumindest Antragsformulare zum Herunterladen bereit. Sie können ganz einfach auf der Webseite Ihrer Pflegeversicherung nach einem entsprechenden Angebot suchen oder alternativ eine Suchmaschine verwenden, um das benötigte Formular zu finden.
Pflegegrad beim Pflegestützpunkt beantragen
Wenn Sie den persönlichsten Weg bevorzugen, können Sie sich direkt an einen Pflegestützpunkt in Ihrem Bundesland wenden. Dort erhalten Sie umfassende Informationen und können gemeinsam mit den Fachkräften einen Pflegegrad-Antrag ausfüllen.
Ein Besuch bei einem Pflegestützpunkt bietet die Möglichkeit, offene Fragen zu klären und durch den persönlichen Kontakt ermutigt zu werden. Allerdings sollten Sie bei einem Pflegegrad-Antrag keine Zeit verlieren. Falls die Terminvergabe bei dem Pflegestützpunkt für Verzögerung sorgen könnte, ist es ratsam einen anderen Weg für die Antragstellung zu wählen.
Wie kann ich mich auf die Begutachtung des Medizinischen Dienstes vorbereiten?
Wo findet die Begutachtung statt?
In der Regel werden sowohl die Erst- als auch mögliche Folgebegutachtungen im Wohnbereich des Antragstellers durchgeführt. Diese Regelung gilt sowohl für Anträge auf häusliche Pflege als auch für Anträge auf vollstationäre Pflege.
Kommunikationsbarrieren überwinden
Wenn der pflegebedürftige Mensch, der begutachtet werden soll, Schwierigkeiten hat, sich in der Amtssprache Deutsch zu verständigen, können er und seine Angehörigen sich für den Zeitraum der Begutachtung von anderen Angehörigen oder Bekannten mit ausreichenden Sprachkenntnissen oder durch einen Übersetzer unterstützen lassen. Der Gutachter muss sicherstellen, dass die Kommunikation barrierefrei verläuft und eventuell notwendige Hilfsmittel zur Verfügung stehen.
Wer sollte bei der Begutachtung dabei sein?
Mit Einverständnis des Antragstellers sollten auch pflegende Angehörige, Lebenspartner oder sonstige Personen oder Dienste, die an der Pflege des Antragstellers beteiligt sind, befragt werden. Daher ist es wichtig sicherzustellen, dass nicht nur der Senior, der in einen Pflegegrad eingestuft werden soll, an dem Termin teilnimmt, sondern auch die betreuende Pflegeperson und, wenn vorhanden, eine weitere Vertrauensperson.
Falls ein Bevollmächtigter oder ein gesetzlicher Betreuer bekannt ist, muss auch dieser rechtzeitig benachrichtigt werden.
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Vorbereitung
Es ist hilfreich, sich zu speziellen oder besonders aufwändigen Pflegesituationen Beispiele aus dem Pflegealltag zu notieren, die beim Besuch des Gutachters erwähnt werden können. Eine Checkliste kann dabei helfen, wichtige Informationen vorzubereiten:
- Was bereitet im Alltag Schwierigkeiten?
- Bei welchen Tätigkeiten benötigen Sie Unterstützung im Alltag?
- Gibt es einen aktuellen Medikamenten- oder Behandlungsplan? Diese sollten Sie bereithalten.
- Arztberichte, Entlassungsberichte aus einer Behandlungseinrichtung und andere ärztliche Dokumente sollten ebenfalls bereitliegen.
- Falls ein Pflegedienst eingeschaltet ist, informieren Sie diesen rechtzeitig und halten Sie die Pflegedokumentation bereit.
So geht es nach der Begutachtung weiter
Nachdem der Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) die persönliche Prüfung durchgeführt hat, wird das Ergebnis der Begutachtung von Ihrer Pflegekasse bearbeitet. Sie sollten innerhalb von fünf Wochen eine Benachrichtigung von der Pflegekasse erhalten.
In den meisten Fällen wird das Pflegegutachten per Post zugestellt. Darin wird der erreichte Pflegegrad festgelegt. Wenn Sie mit dem Ergebnis nicht zufrieden sind, haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.
Welche Leistungen können Sie erwarten?
Durch die Pflegereform 2017 1Pflegereform 2017 wurde es einfacher, als pflegebedürftig eingestuft zu werden und Leistungen und Geld der Pflegeversicherung zu erhalten. Es ist von Bedeutung zu berücksichtigen, dass die Pflegekassen den Grundsatz“ ambulante Pflege vor stationärer Pflege“ anwenden, was sich auf die gewährten Leistungen auswirkt.Im Vergleich zu 2016 wurden Leistungen, die die häusliche Pflege betreffen, erhöht, während die Leistungen für die (teil-)stationäre Pflege verringert wurden.
Quellen
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